Durch Kurzarbeit wird es bei manchen Patienten schwierig, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Für Rechnungen von meiner Praxis gilt ab sofort:
❗️Das Zahlungsziel einer Rechnung kann bis zu 2 Monate geschoben werden. ❗️ Ratenzahler können Ihre Ratenvereinbarung problemlos um 2 Monate stunden und dies ohne entstehende Zusatzkosten. ❗️ Die maximale Anzahl an Raten haben wir von 48 auf 60 Monatsraten erhöht. ❗️ Statt 6 sind auch 12 Monatsraten zinsfreier Ratenzahlung möglich. ❗️ Die monatliche Mindestrate wurde von 25,00 € auf 20,00 € gesenkt.
Diese Sondermaßnahmen gelten vorerst bis zum 30. Juni 2020. Bitte wenden sie sich bei Bedarf an das die Rechnung ausstellende Abrechnungsinstitut.